422.233
HFGS
CH-AG
§ 40b Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Ausbildung a) Umfang und Dauer
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Teilzeitbildungsgang
§ 40b V BFGS und HFGS · Ausbildung a) Umfang und Dauer
1. Die reguläre Teilzeitausbildung umfasst 5'400 Lernstunden verteilt auf vier Jahre.
2. Die verkürzte Teilzeitausbildung für Studierende mit dem Abschluss Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ umfasst 3'600 Lernstunden verteilt auf 2.5-3 Jahre. Die Ausbildung beginnt in Phase II (Höhereinstieg).
3. Die Lernstunden verteilen sich hälftig auf die Lernbereiche Schule und Praxis.