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422.233 HFGS CH-AG

§ 40b Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Ausbildung a) Umfang und Dauer

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Teilzeitbildungsgang
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§ 40b V BFGS und HFGS · Ausbildung a) Umfang und Dauer

1. Die reguläre Teilzeitausbildung umfasst 5'400 Lernstunden verteilt auf vier Jahre.

2. Die verkürzte Teilzeitausbildung für Studierende mit dem Abschluss Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ umfasst 3'600 Lernstunden verteilt auf 2.5-3 Jahre. Die Ausbildung beginnt in Phase II (Höhereinstieg).

3. Die Lernstunden verteilen sich hälftig auf die Lernbereiche Schule und Praxis.

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