422.233
HFGS
CH-AG
§ 38 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Prüfungsteile
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
§ 38 V BFGS und HFGS · Prüfungsteile
1. Das abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen
a) * praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit,
b) Praktikumsqualifikation und
c) mündliche Prüfung.
2. Die mündliche Prüfung wird von einer Lehrperson der HFGS sowie einer Expertin oder einem Experten eines Ausbildungsbetriebs durchgeführt und bewertet.