Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.233 HFGS CH-AG

§ 32 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Leistungsnachweis im Lernbereich Praxis

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Leistungsbeurteilungen und Promotionsentscheide
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§ 32 V BFGS und HFGS · Leistungsnachweis im Lernbereich Praxis

1. Im Lernbereich Praxis wird von der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner eine schriftliche Praktikumsqualifikation vorgenommen.

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