Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.233 HFGS CH-AG

§ 31 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Leistungsnachweise im Lernbereich Schule

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Leistungsbeurteilungen und Promotionsentscheide
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§ 31 V BFGS und HFGS · Leistungsnachweise im Lernbereich Schule

1. Leistungsnachweise im Lernbereich Schule sind

a) schriftliche Arbeiten,

b) schriftliche oder mündliche Prüfungen,

c) praktische Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten,

d) Überprüfung des Lernportfolios.

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