422.233
HFGS
CH-AG
§ 29 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Umfang und Dauer der Ausbildung
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Ausbildung
§ 29 V BFGS und HFGS · Umfang und Dauer der Ausbildung
1. Die reguläre Vollzeitausbildung umfasst 5'400 Lernstunden verteilt auf drei Jahre.
2. Die verkürzte Vollzeitausbildung für Studierende mit dem Abschluss Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ umfasst 3'600 Lernstunden verteilt auf zwei Jahre. Die Ausbildung beginnt im dritten Semester (Höhereinstieg).
3. Die Lernstunden verteilen sich hälftig auf die Lernbereiche Schule und Praxis.