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422.233 HFGS CH-AG

§ 29 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Umfang und Dauer der Ausbildung

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Pflege HF - Ausbildung
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§ 29 V BFGS und HFGS · Umfang und Dauer der Ausbildung

1. Die reguläre Vollzeitausbildung umfasst 5'400 Lernstunden verteilt auf drei Jahre.

2. Die verkürzte Vollzeitausbildung für Studierende mit dem Abschluss Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ umfasst 3'600 Lernstunden verteilt auf zwei Jahre. Die Ausbildung beginnt im dritten Semester (Höhereinstieg).

3. Die Lernstunden verteilen sich hälftig auf die Lernbereiche Schule und Praxis.

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