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422.233 HFGS CH-AG

§ 13 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Lernbereiche, Verantwortung und Zusammenarbeit

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Allgemeine Bestimmungen - Lernbereiche
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§ 13 V BFGS und HFGS · Lernbereiche, Verantwortung und Zusammenarbeit

1. Das Lernen findet im «Lernbereich Praxis» in einem Ausbildungsbetrieb und im «Lernbereich Schule» an der HFGS statt.

2. Jeder Lernbereich trägt die Verantwortung, dass die Studierenden die zu erreichenden Kompetenzen erlangen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der HFGS.

3. Die Ausbildungsbetriebe und die HFGS orientieren sich gegenseitig über die Leistungen, das Verhalten und die Absenzen der Studierenden in den Lernbereichen.

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