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422.233 HFGS CH-AG

§ 10a Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Urlaubswesen

Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS)
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§ 10a V BFGS und HFGS · Urlaubswesen

1. Die Schulleitung regelt das Urlaubswesen.

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