422.233
HFGS
CH-AG
§ 10 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Angebot
Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS)
§ 10 V BFGS und HFGS · Angebot
1. Die BFGS erbringt den schulischen Unterricht in beruflichen Grundbildungen und Berufsmaturitätsbildungsgängen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Betreuung.
2. Die BFGS kann berufsorientierte Weiterbildungen anbieten.
3. Zur Wahrnehmung ihres Bildungsauftrags kann sie mit Dritten, insbesondere Bildungsinstitutionen, Berufs- und Branchenverbänden sowie Organisationen der Arbeitswelt zusammenarbeiten.