Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.221 CH-AG

§ 29 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung - Inkraftsetzung

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 29 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung · Inkraftsetzung

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

← § 28 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung Lehrgänge

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →