422.221
CH-AG
§ 29 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung - Inkraftsetzung
Schlussbestimmung
§ 29 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung · Inkraftsetzung
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.