422.221
CH-AG
§ 28 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung - Aufgaben und Kompetenzen
Organe - Schulkommission
§ 28 Verordnung über die Kantonale Schule für Berufsbildung · Aufgaben und Kompetenzen
1. Die Schulkommission kann als Ombudsstelle Beanstandungen von Lehrpersonen, Lernenden sowie deren Eltern behandeln. Als Fachkommission kann sie die Schulleitung bei grundsätzlichen Geschäften beraten und in Fragen betreffend Schulführung, Schulentwicklung und Qualitätsmanagement unterstützen.
2. Sie kann der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule in allen mit der Schule zusammenhängenden Fragen Anträge zur Prüfung unterbreiten.