422.213
ABU
CH-AG
§ 9 V ABU - Form und Dauer
Qualifikationsverfahren - Schlussprüfung
§ 9 V ABU · Form und Dauer
1. Die Schlussprüfung wird schriftlich durchgeführt und dauert 2 Stunden und 15 Minuten.
2. Aus wichtigen Gründen, insbesondere medizinischer Art oder als Nachteilsausgleich, kann die Prüfung auf begründetes Gesuch hin mündlich durchgeführt werden. Sie dauert 30 Minuten.