Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.213 ABU CH-AG

§ 7 V ABU - Benotung

Qualifikationsverfahren - Vertiefungsarbeit
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§ 7 V ABU · Benotung

1. Die Leistungsbeurteilung der Vertiefungsarbeit erfolgt mit einer ganzen oder halben Note.

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