Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.213 ABU CH-AG

§ 6 V ABU - Rahmenbedingungen

Qualifikationsverfahren - Vertiefungsarbeit
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§ 6 V ABU · Rahmenbedingungen

1. Die Berufsfachschulen definieren die Rahmenbedingungen für die Vertiefungsarbeit, insbesondere

a) Themenwahl,

b) Umfang,

c) Arbeitsform,

d) Vorgaben für die Quellenarbeit,

e) erlaubte externe Unterstützung,

f) Abgabe,

g) mündliche Präsentation.

2. Sie legen zudem fest, wie viele Lektionen des ordentlichen Unterrichts im Fach Allgemeinbildung die Lernenden für die Erstellung ihrer Vertiefungsarbeit einsetzen können. Dabei beachten sie folgende Vorgaben

a) Ziel eidgenössisches Fähigkeitszeugnis: 24 bis 36 Lektionen,

b) Ziel Berufsattest: 18 bis 24 Lektionen.

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