Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.213 ABU CH-AG

§ 2 V ABU - Lernbereiche

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 V ABU · Lernbereiche

1. Die Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft sind im Unterricht gleichwertig zu behandeln.

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