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422.213 ABU CH-AG

§ 1 V ABU - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 V ABU · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 betreffend Lernbereiche, Lehrpläne und Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung an den gemäss § 15 GBW bezeichneten Berufsfachschulen.

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