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422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 78 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Erlös bei Zweckentfremdung

Finanzierung - Infrastruktur - Zweckentfremdung
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§ 78 VBW · Erlös bei Zweckentfremdung

1. Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule kann Kantonsbeiträge zurückfordern, wenn Berufsfachschulbauten vor Ablauf von 25 Jahren dauernd ihrem Zweck entfremdet werden. Der zurückzuzahlende Beitrag reduziert sich pro Jahr seit Inbetriebnahme der Baute um je 4 %.

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