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422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 76 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Verfahren

Finanzierung - Infrastruktur - Miete von Räumen
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§ 76 VBW · Verfahren

1. Vor Abschluss des Mietvertrags ist beim Departement Bildung, Kultur und Sport ein Gesuch um Zusicherung des Kantonsbeitrags zu stellen.

2. Das Gesuch hat einen Bedürfnis- und Wirtschaftlichkeitsnachweis und den Entwurf des Mietvertrags zu enthalten.

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