422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 76 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Verfahren
Finanzierung - Infrastruktur - Miete von Räumen
§ 76 VBW · Verfahren
1. Vor Abschluss des Mietvertrags ist beim Departement Bildung, Kultur und Sport ein Gesuch um Zusicherung des Kantonsbeitrags zu stellen.
2. Das Gesuch hat einen Bedürfnis- und Wirtschaftlichkeitsnachweis und den Entwurf des Mietvertrags zu enthalten.