Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 60a Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Gemeindebeitrag bei ausserkantonalem Schulbesuch

Finanzierung - Grundbildung und Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - Gemeindebeiträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 60a VBW · Gemeindebeitrag bei ausserkantonalem Schulbesuch

1. Der ausserkantonale Schulbeitrag gemäss § 50 GBW ist für das ganze Schuljahr geschuldet.

← § 60 VBW Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Zusammensetzung der Berufsbildungskommission § 61 VBW →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →