422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 60a Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Gemeindebeitrag bei ausserkantonalem Schulbesuch
Finanzierung - Grundbildung und Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - Gemeindebeiträge
§ 60a VBW · Gemeindebeitrag bei ausserkantonalem Schulbesuch
1. Der ausserkantonale Schulbeitrag gemäss § 50 GBW ist für das ganze Schuljahr geschuldet.