422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 60 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Kantonale Angebote
Finanzierung - Grundbildung und Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - Gemeindebeiträge
§ 60 VBW · Kantonale Angebote
1. Der Gemeindebeitrag für kantonale Angebote berechnet sich nach § 49 Abs. 6 und 7 GBW. Er beträgt per 30. Juni 2007 Fr. 4'821.-.