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422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 60 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Kantonale Angebote

Finanzierung - Grundbildung und Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - Gemeindebeiträge
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§ 60 VBW · Kantonale Angebote

1. Der Gemeindebeitrag für kantonale Angebote berechnet sich nach § 49 Abs. 6 und 7 GBW. Er beträgt per 30. Juni 2007 Fr. 4'821.-.

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