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422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 27c Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Begabtenförderung a) Allgemeines

Berufliche Grundbildung - Lernende mit besonderen bildungsrelevanten Bedürfnissen oder Begabungen sowie schulärztlicher Dienst
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§ 27c VBW · Begabtenförderung a) Allgemeines

1. Berufsfachschulen und Anbietende von überbetrieblichen Kursen fördern und unterstützen Lernende mit besonderen Begabungen.

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