422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 27c Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Begabtenförderung a) Allgemeines
Berufliche Grundbildung - Lernende mit besonderen bildungsrelevanten Bedürfnissen oder Begabungen sowie schulärztlicher Dienst
§ 27c VBW · Begabtenförderung a) Allgemeines
1. Berufsfachschulen und Anbietende von überbetrieblichen Kursen fördern und unterstützen Lernende mit besonderen Begabungen.