Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 22 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Kantonale Lehrpersonenkonferenz

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Schulübergreifende Sitzungen und Konferenzen
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§ 22 VBW · Kantonale Lehrpersonenkonferenz

1. Die Lehrpersonen der Berufsfachschulen aller Bereiche können eine kantonale Lehrpersonenkonferenz bilden.

2. Die kantonale Lehrpersonenkonferenz kann zu berufsbildungspolitischen und berufspädagogischen Fragen Stellung nehmen.

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