Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 21 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Lehrpersonenkonferenz

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Nicht vom Kanton geführte öffentliche Berufsfachschulen
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§ 21 VBW · Lehrpersonenkonferenz

1. Die Lehrpersonen jeder Berufsfachschule bilden eine Konferenz.

2. Das Organisationsstatut regelt Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Lehrpersonenkonferenz sowie Art der Vertretung im Schulvorstand.

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