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422.211 KEUCVBW CH-AG

§ 17 Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Organe

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Nicht vom Kanton geführte öffentliche Berufsfachschulen
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§ 17 VBW · Organe

1. Die Organe der Berufsfachschulen sind der Schulvorstand, die Schulleitung und die Lehrpersonenkonferenz.

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