422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 13a Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Frei-, Fach- und Stützkurse
Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Allgemeine Bestimmungen
§ 13a VBW · Frei-, Fach- und Stützkurse
1. Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Anbietenden der Bildung in beruflicher Praxis und der lernenden Person den Besuch von Stützkursen oder vergleichbaren Angeboten anordnen.
2. Der Besuch von Stützkursen oder vergleichbaren Angeboten ist unentgeltlich.
3. Die Berufsfachschulen verfügen über ein Angebot an eigenen Stützkursen oder vergleichbarer Angebote in den Bereichen Allgemeinbildung und Berufskenntnisse.
4. Sie bieten zudem Fach- und Freikurse nach Bedarf an.