422.211
KEUCVBW
CH-AG
§ 12a Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) - Integrationsvorlehre a) Zielgruppen
Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung - Allgemeine Bestimmungen
§ 12a VBW · Integrationsvorlehre a) Zielgruppen
1. Die Integrationsvorlehre (INVOL) ist ein Brückenangebot, das branchenspezifisch auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vorbereitet.
2. Das Brückenangebot richtet sich an folgende Zielgruppen von Erwachsenen zwischen in der Regel dem vollendeten 21. und 40. Altersjahr, die wesentliche Teile oder die gesamte obligatorische Schulzeit nicht in der Schweiz absolvierten
a) anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit asylrechtlichem Schutzstatus S,
b) Personen aus EU- und EFTA-Staaten sowie Drittstaaten.