422.200
GBW
CH-AG
§ 8 Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) - Ungleichgewicht auf dem Markt
Berufliche Grundbildung - Allgemeines
§ 8 GBW · Ungleichgewicht auf dem Markt
1. Zeichnet sich ein Ungleichgewicht auf dem Markt für berufliche Grundbildung ab oder ist ein solches bereits eingetreten, trifft der Regierungsrat befristete Massnahmen zu dessen Bekämpfung.