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422.200 GBW CH-AG

§ 8 Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) - Ungleichgewicht auf dem Markt

Berufliche Grundbildung - Allgemeines
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§ 8 GBW · Ungleichgewicht auf dem Markt

1. Zeichnet sich ein Ungleichgewicht auf dem Markt für berufliche Grundbildung ab oder ist ein solches bereits eingetreten, trifft der Regierungsrat befristete Massnahmen zu dessen Bekämpfung.

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