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§ 5 Verordnung über den Instrumentalunterricht - Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts; Übergangsregelung

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§ 5 Verordnung über den Instrumentalunterricht · Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts; Übergangsregelung

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

2. Die Verordnung über den Instrumentalunterricht vom 14. März 1988 wird aufgehoben.

3. ...

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