Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.352 CH-AG

§ 9 Promotionsverordnung - Verfahren

Kindergarten und Zuweisung bei Eintritt während der obligatorischen Schuljahre
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§ 9 Promotionsverordnung · Verfahren

1. Im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch zwischen der verantwortlichen Kindergartenlehrperson und den Eltern statt. Das betroffene Kind ist in geeigneter Form einzubeziehen.

2. Kommt keine Einigung über die weitere Beschulung zustande, entscheidet der Gemeinderat.

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