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421.352 CH-AG

§ 8 Promotionsverordnung - Schulische Laufbahn im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr

Kindergarten und Zuweisung bei Eintritt während der obligatorischen Schuljahre
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§ 8 Promotionsverordnung · Schulische Laufbahn im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr

1. Die verantwortliche Kindergartenlehrperson gibt im 2. Halbjahr des 2. Kindergartenjahrs aufgrund des Beurteilungsdossiers sowie gemäss aktuellem Entwicklungs- und Sprachstand des Kinds eine Empfehlung für die weitere Beschulung ab.

2. ...

3. Für die weitere Beschulung sind folgende Optionen zu prüfen

a) * Übertritt in die Primarschule, bei Bedarf mit heilpädagogischer Förderung,

b) * Übertritt in die Einschulungsklasse,

c) * Übertritt in die Kleinklasse,

d) * Übertritt in eine Sonderschulung,

e) * Verbleib im Kindergarten für ein drittes Jahr.

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