421.352
CH-AG
§ 8 Promotionsverordnung - Schulische Laufbahn im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr
Kindergarten und Zuweisung bei Eintritt während der obligatorischen Schuljahre
§ 8 Promotionsverordnung · Schulische Laufbahn im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr
1. Die verantwortliche Kindergartenlehrperson gibt im 2. Halbjahr des 2. Kindergartenjahrs aufgrund des Beurteilungsdossiers sowie gemäss aktuellem Entwicklungs- und Sprachstand des Kinds eine Empfehlung für die weitere Beschulung ab.
2. ...
3. Für die weitere Beschulung sind folgende Optionen zu prüfen
a) * Übertritt in die Primarschule, bei Bedarf mit heilpädagogischer Förderung,
b) * Übertritt in die Einschulungsklasse,
c) * Übertritt in die Kleinklasse,
d) * Übertritt in eine Sonderschulung,
e) * Verbleib im Kindergarten für ein drittes Jahr.