Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.352 CH-AG

§ 30 Promotionsverordnung - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 30 Promotionsverordnung · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. August 2010 in Kraft.

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