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421.352 CH-AG

§ 24 Promotionsverordnung - b) Kleinklasse

Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen
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§ 24 Promotionsverordnung · b) Kleinklasse

1. In der Kleinklasse wird am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht gemäss § 2 ein Zeugnis erstellt, wenn die Beurteilung für die Zuweisung in eine Regelklasse spricht oder die Zuweisung in eine Regelklasse zwischen Eltern und Lehrperson strittig ist.

1bis. In Fächern, in denen das Lernziel nach Lehrplan erreicht wird, setzen die betreffenden Lehrpersonen eine Note im Lernbericht.

2. Innerhalb der Kleinklasse gibt es weder eine Beförderung noch eine Rückversetzung.

3. Im Zeitraum Mitte März bis April überprüft die verantwortliche Kleinklassenlehrperson den Übertritt in eine entsprechende Regelklasse. Sie stellt Antrag an den Gemeinderat, welcher nach Anhörung der Eltern entscheidet.

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