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421.352 CH-AG

§ 23 Promotionsverordnung - Promotion und Übertritte a) Einschulungsklasse

Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen
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§ 23 Promotionsverordnung · Promotion und Übertritte a) Einschulungsklasse

1. Wer gemäss Lernbericht nach zwei Jahren das Lernziel der 1. Klasse der Primarschule nach Lehrplan erreicht hat, wird aus der Einschulungsklasse in die 2. Klasse der Primarschule befördert.

2. Wer gemäss Lernbericht nach zwei Jahren das Lernziel der 1. Klasse der Primarschule nach Lehrplan nicht erreicht hat, wird in ein anderes Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen oder der Sonderschulung zugewiesen.

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