421.352
CH-AG
§ 17 Promotionsverordnung - b) Verfahren
Realschule
§ 17 Promotionsverordnung · b) Verfahren
1. Auf Gesuch der Eltern oder auf Vorschlag der abgebenden, verantwortlichen Lehrperson findet spätestens im Zeitraum Februar bis April ein Übertrittsgespräch zwischen dieser, den Eltern sowie der Schülerin beziehungsweise dem Schüler statt.
2. Kommt keine Einigung über die Zuweisung zustande, entscheidet der Gemeinderat über den Übertritt.
3. ...