421.331
CH-AG
§ 9 V Förderung bei besonderen schulischen Bedürfnissen - Lehrplan
Regelklassen mit integrierter heilpädagogischer Unterstützung
§ 9 V Förderung bei besonderen schulischen Bedürfnissen · Lehrplan
1. Für Regelklassen mit heilpädagogischer Unterstützung ist der Lehrplan der jeweiligen Regelklasse verbindlich, wobei Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten nicht an dasselbe Ziel geführt werden müssen.