421.331
CH-AG
§ 34c V Förderung bei besonderen schulischen Bedürfnissen - Organisation
Spezialklassen
§ 34c V Förderung bei besonderen schulischen Bedürfnissen · Organisation
1. Spezialklassen werden regional geführt. Sie können als Tagesschulen organisiert werden.
1bis. Tagesschulen können bei der Gestaltung der Tagesstruktur auf die Mitarbeit und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler aufbauen.
2. Zeugnis und Promotionsentscheide bleiben in der Zuständigkeit der betreffenden Lehrpersonen und Instanzen der Herkunftsschule. Basis der Beurteilung bildet der Lernbericht der Lehrpersonen der Spezialklasse.