421.322
CH-AG
§ 8 Ressourcenverordnung - Pauschale Zuteilung
Zuteilung der Ressourcen
§ 8 Ressourcenverordnung · Pauschale Zuteilung
1. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) teilt den Schulträgern jährlich nach Verabschiedung des Budgets durch den Grossen Rat die ihnen im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehenden Ressourcenkontingente mit.
2. Diese ergeben sich aus der Multiplikation der per Stichtag 15. September statistisch erfassten jeweiligen Schülerinnen- und Schülerzahlen mit den Schülerinnen- und Schülerpauschalen (ohne Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen und regionalen Vollzeitangeboten mit Leistungsvereinbarungen).