§ 7 Ressourcenverordnung - Zusatzkomponente 2
§ 7 Ressourcenverordnung · Zusatzkomponente 2
1. Mit der Zusatzkomponente 2 (ZK2) wird den lokalen Unterschieden an Kindergärten und Primarschulen Rechnung getragen.
2. Kleine Kindergärten und Primarschulen erhalten zusätzliche Ressourcen, wenn der in Anhang 3 verzeichnete Grenzwert "Schulgrösse (Anzahl SuS)" unterschritten wird.
3. Haben kleine Kindergärten und Primarschulen mehrere Standorte und wird der in Anhang 3 verzeichnete Grenzwert "Gehdistanz zwischen Schulanlagen" überschritten, werden die Standorte bei der Anrechnung zusätzlicher Ressourcen separat betrachtet.
4. Die Zusatzkomponente 2 berücksichtigt die Anzahl Schülerinnen und Schüler an kleinen Schulen und kleinen Schulstandorten (SuS kl. Schulen und Stao) mit den beiden Faktoren a und b gemäss Anhang 3. Sie basiert auf folgender Formel
ZK2 in WL pro SuS kl. Schulen und Stao = (b - a * SuS kl. Schulen und Stao) * SuS kl. Schulen und Stao