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421.322 CH-AG

§ 7 Ressourcenverordnung - Zusatzkomponente 2

Komponenten und Formeln
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§ 7 Ressourcenverordnung · Zusatzkomponente 2

1. Mit der Zusatzkomponente 2 (ZK2) wird den lokalen Unterschieden an Kindergärten und Primarschulen Rechnung getragen.

2. Kleine Kindergärten und Primarschulen erhalten zusätzliche Ressourcen, wenn der in Anhang 3 verzeichnete Grenzwert "Schulgrösse (Anzahl SuS)" unterschritten wird.

3. Haben kleine Kindergärten und Primarschulen mehrere Standorte und wird der in Anhang 3 verzeichnete Grenzwert "Gehdistanz zwischen Schulanlagen" überschritten, werden die Standorte bei der Anrechnung zusätzlicher Ressourcen separat betrachtet.

4. Die Zusatzkomponente 2 berücksichtigt die Anzahl Schülerinnen und Schüler an kleinen Schulen und kleinen Schulstandorten (SuS kl. Schulen und Stao) mit den beiden Faktoren a und b gemäss Anhang 3. Sie basiert auf folgender Formel

ZK2 in WL pro SuS kl. Schulen und Stao = (b - a * SuS kl. Schulen und Stao) * SuS kl. Schulen und Stao

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