421.322
CH-AG
§ 5 Ressourcenverordnung - Standardkomponente
Komponenten und Formeln
§ 5 Ressourcenverordnung · Standardkomponente
1. Mit der Standardkomponente (SK) werden die für das verfassungsmässig garantierte Grundschulangebot erforderlichen Ressourcen pro Schülerin und Schüler (SuS) auf der jeweiligen Schulstufe und im jeweiligen Schultyp festgelegt.
2. Die Standardkomponente pro Schülerin und Schüler wird stufen- und typenbezogen mit dem Verhältnis vom Wert "Menge der Ressourcen" zum Wert "Abteilungsgrösse" gemäss Anhang 1 ermittelt. Sie basiert auf folgender Formel
SK in Wochenlektionen (WL) pro SuS = Wert "Menge der Ressourcen pro Abteilung in WL" geteilt durch Wert "Abteilungsgrösse in Anzahl SuS"