421.322
CH-AG
§ 3 Ressourcenverordnung - Schülerinnen- und Schülerpauschalen
Allgemeines
§ 3 Ressourcenverordnung · Schülerinnen- und Schülerpauschalen
1. Die Zuteilung der beiden Ressourcenkontingente an die Schulträger erfolgt aufgrund von Schülerinnen- und Schülerpauschalen.
2. Diese setzen sich aus einer kantonal einheitlichen Standardkomponente und zwei pro Schulträger variablen Zusatzkomponenten zusammen.