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421.322 CH-AG

§ 3 Ressourcenverordnung - Schülerinnen- und Schülerpauschalen

Allgemeines
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§ 3 Ressourcenverordnung · Schülerinnen- und Schülerpauschalen

1. Die Zuteilung der beiden Ressourcenkontingente an die Schulträger erfolgt aufgrund von Schülerinnen- und Schülerpauschalen.

2. Diese setzen sich aus einer kantonal einheitlichen Standardkomponente und zwei pro Schulträger variablen Zusatzkomponenten zusammen.

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