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421.322 CH-AG

§ 24 Ressourcenverordnung - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 24 Ressourcenverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

2. Für die Ressourcierung bis Ende des Schuljahrs 2019/20 gilt das bisherige Recht.

3. ...

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