421.322
CH-AG
§ 20 Ressourcenverordnung - Verschiebungen in einzelnen Schulen
Überführung
§ 20 Ressourcenverordnung · Verschiebungen in einzelnen Schulen
1. Die Überführung erfolgt gestaffelt in zwei Schritten.
2. Beim ersten Schritt der Überführung vom Schuljahr 2019/20 ins Schuljahr 2020/21 werden Ressourcenreduktionen aufgrund der Systemüberführung von der bisherigen zur neuen Ressourcensteuerung auf 6 % der Ressourcenkontingente begrenzt. Ressourcenerhöhungen werden im Verhältnis zu sämtlichen Ressourcenreduktionen begrenzt.
3. Der zweite Schritt zur vollständigen Überführung erfolgt im Übergang vom Schuljahr 2021/22 ins Schuljahr 2022/23.