421.322
CH-AG
§ 2 Ressourcenverordnung - Ressourcenkontingente
Allgemeines
§ 2 Ressourcenverordnung · Ressourcenkontingente
1. Die Ressourcierung erfolgt einerseits über ein Ressourcenkontingent für den Kindergarten und die Primarschule, anderseits über eines für die Oberstufe.
2. Schülerinnen und Schüler der Einschulungsklasse und der Kleinklasse Primar werden im Rahmen der Ressourcierung der Primarschule zugeordnet.
3. Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse Oberstufe, des Berufswahljahrs, des Werkjahrs sowie der Integrations- und Berufsfindungsklasse werden im Rahmen der Ressourcierung der Realschule zugeordnet.