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421.322 CH-AG

§ 16 Ressourcenverordnung - Ressourceneinsatz

Ressourcenkontrolle
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§ 16 Ressourcenverordnung · Ressourceneinsatz

1. Die zur Verfügung stehenden beiden Ressourcenkontingente werden bei der Umrechnung in Vollzeitäquivalente der Lehrpersonen grundsätzlich mit Faktor 1, bei den Lehrpersonen für schulische Heilpädagogik am Kindergarten und an der Primarschule mit Faktor 1,1 belastet.

2. Eine Lektion entspricht umgerechnet folgenden Arbeitszeiten

a) Assistenzperson: 110 Stunden,

b) Externe Fachperson I: 85 Stunden,

c) Externe Fachperson II: 70 Stunden,

d) * ...

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