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§ 13 Ressourcenverordnung - Regionale Angebote

Zuteilung der Ressourcen
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§ 13 Ressourcenverordnung · Regionale Angebote

1. Besteht ein Bedarf für ein regionales Angebot, insbesondere für einen regionalen Integrationskurs, für eine regionale Spezialklasse oder für die Begabtenförderung, kann das BKS mit dem Träger des betreffenden Angebots die Ressourcierung über eine Leistungsvereinbarung regeln.

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