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421.313 CH-AG

§ 4a Verordnung über die Volksschule - Abweichen von der Stundentafel des Lehrplans

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4a Verordnung über die Volksschule · Abweichen von der Stundentafel des Lehrplans

1. Der Fremdsprachenunterricht in Lerngruppen mit weniger als sechs Schülerinnen und Schülern darf um eine Wochenlektion reduziert werden.

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