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421.313 CH-AG

§ 39b Verordnung über die Volksschule - Lehrplan Oberstufe

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 39b Verordnung über die Volksschule · Lehrplan Oberstufe

1. Für Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule, die im Schuljahr 2020/21 die 2. oder 3. Klasse und im Schuljahr 2021/22 die 3. Klasse besuchen, gilt der bisherige Lehrplan gemäss Anhang 3.

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