421.313
CH-AG
§ 32 Verordnung über die Volksschule - Erhebung der sozioökonomischen Herkunft
Öffentliche Schulen - Kantonale Leistungstests
§ 32 Verordnung über die Volksschule · Erhebung der sozioökonomischen Herkunft
1. Über einen Schülerfragebogen können Daten erhoben werden, die der Darstellung der Testergebnisse nach der sozioökonomischen Herkunft der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Daten werden ausschliesslich anonymisiert ausgewertet.