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421.313 CH-AG

§ 29 Verordnung über die Volksschule - Information des Gemeinderats

Öffentliche Schulen - Kantonale Leistungstests
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§ 29 Verordnung über die Volksschule · Information des Gemeinderats

1. Der Gemeinderat erhält Einsicht in das Gesamtergebnis seiner Schule und die anonymisierten Gesamtergebnisse aller teilnehmenden Schulen.

2. ...

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