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413.310 CH-AG

§ 8 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Aufhebung und Weitergeltung bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 8 Überführungs-Dekret · Aufhebung und Weitergeltung bisherigen Rechts

1. Die §§ 1-9 und 17-18 des Dekrets über die Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule (LPV-Dekret) vom 29. Juni 1999 werden aufgehoben. Die §§ 10-16 des Dekrets bleiben in Kraft bis zu ihrer vollständigen Übernahme in die Versicherungsbedingungen der APK.

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