413.310
CH-AG
§ 8 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Aufhebung und Weitergeltung bisherigen Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 8 Überführungs-Dekret · Aufhebung und Weitergeltung bisherigen Rechts
1. Die §§ 1-9 und 17-18 des Dekrets über die Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule (LPV-Dekret) vom 29. Juni 1999 werden aufgehoben. Die §§ 10-16 des Dekrets bleiben in Kraft bis zu ihrer vollständigen Übernahme in die Versicherungsbedingungen der APK.