413.310
CH-AG
§ 7 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Publikation und Inkrafttreten
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 7 Überführungs-Dekret · Publikation und Inkrafttreten
1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am Tag nach Ablauf der Referendumsfristen in Kraft.